Auch in unserem Pflegeheim kommen Medizingeräte zum Einsatz (Pflegebetten, Lifter, Aufstehhilfen, etc.).
Diese werden in den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Intervallen durch einen externen Anbieter (Fa. ASBA ) geprüft. Die Prüfung erstreckt sich dabei auf die Vorschriften der Medizinproduktebetreiberverordnung MPBetreibV und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1).
Hausintern gibt es entsprechend des §6 der MPBetreibV einen Beauftragten für Medizinprodukte-Sicherheit.
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