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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann ist die Zeit für einen stationären Aufenthalt meines Kindes in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung gekommen? (Was muss alles passiert sein?)

In einer Krise und/oder Konfliktsituationen können alle Beteiligte (Kind/Jugendlicher oder Eltern) sich mit dem Sozialen Dienst in Verbindung setzen und eine Inobhutnahme oder einen stationären Aufenthalt in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung beantragen.

Wie alt müssen die Kinder sein, wenn sie bei Ihnen wohnen?

In unseren Wohngruppen können Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren aufgenommen werden. Sollten die Kinder noch jünger sein, haben wir sogenannte Bereitschaftspflegefamilien, die sich auf jüngere Kinder spezialisiert haben und mit allem nötigen für diese Altersgruppe ausgestattet sind.

Ist die Stiftung Tragwerk die richtige Einrichtung für mein Kind?

Das finden sie vermutlich am besten in einem persönlichen Gespräch heraus. Der Landkreis Esslingen und auch wir als Einrichtung sind sehr daran interessiert, die Unterbringung möglichst wohnortnah vorzunehmen. So kann die Beziehung zu den Eltern, Freunden und der Familie bei Interesse aller fortgeführt werden.

Auf welchen Grundsätzen stützt sich Ihre Arbeit mit den Kindern?

In unserer Arbeit steht der junge Mensch an erster Stelle. Unsere Grundsätze finden sie im Leitbild. Wir wollen jedoch Hilfe zur Selbsthilfe geben und darauf hinarbeiten, dass die Kinder und Jugendlichen wieder zurück können oder in der Lage sind, ein eigenständiges Leben zu führen. 

Können wir uns die Wohngruppe aussuchen, in die mein Kind möchte?

Bei der Entscheidung, wo Ihr Kind wohnen möchte, können Sie in der Regel mitsprechen. Da das Platzangebot jedoch begrenzt ist und der zuständige soziale Dienst ebenfalls Entscheidungsträger ist, ergibt sich meist eine für alle Seiten passende Lösung.

Wie ist der Tagesablauf in einer stationären Einrichtung?

Eine Wohngruppe hat in der Regel einen klar strukturierten Tagesablauf. Dieser kann sich von Gruppe zu Gruppe etwas unterscheiden. Nach dem Wecken/Aufstehen gibt es ein Frühstück. Im Anschluss macht sich jeder für die Schule/Ausbildung fertig. Je nach individuellen Zielen kann der eine dies schon selbständiger, ein anderer benötigt etwas mehr Unterstützung. Nachdem alle Kinder/Jugendlichen in der Schule sind, findet am Vormittag regelmäßig eine Teambesprechung oder Supervision statt. Sobald alle wieder in der Gruppe sind gibt es Mittagessen, an welches sich eine kleine Pause oder die Hausaufgabenzeit anschließt. Am Nachmittag/Spätnachmittag ist dann oft Zeit für Freunde oder Sport-, Musik- oder Kustvereine, an welchen sich die Kinder und Jugendlichen beteiligen können. Nach dem gemeinsamen Abendessen wird der Tag dann etwas ruhiger gestaltet bis jeder zu Bett geht.

In den Ferien und am Wochenende kann gemeinsam gekocht werden oder es gibt Zeit für einen gemeinsamen Ausflug.

Wie lange bleibt mein Kind in Ihrer Einrichtung? (Zeitraum, Alter)

Die Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Sowohl Sie als auch Ihr Kind/Jugendlicher möchten in der Zeit ja etwas für sich lernen oder sich weiterentwickeln, daher erarbeiten wir zusammen mit Ihnen und dem Sozialen Dienst einen Plan, in welchem die Ziele beschrieben werden.  

Dürfen wir als Eltern Kontakt zu unserem Kind haben?

Sollte dies von allen Seiten gewünscht und hilfreich sein, stehen wir einem Kontakt keinesfalls im Wege.

Ist auch lediglich eine Tagesbetreuung möglich?

Im Landkreis Esslingen gibt es neben den stationären Angeboten auch Ambulante Hilfen, welche normalerweise einem stationären Aufenthalt vorausgehen.

Kommt mein Kind übers Wochenende nach Hause?

Sollte dies von Ihnen gewünscht und so mit dem Jugendamt und uns abgesprochen sein, kann Ihr Kind selbstverständlich über einzelne Wochenenden nach Hause.

Wer bezahlt den Aufenthalt meines Kindes in der Jugendhilfeeinrichtung?

An den Kosten für die stationäre Unterbringung übernimmt ein großen Teil der Landkreis Esslingen, Sie werden jedoch (einkommensabhängig) an den Kosten beteiligt werden. Genauere Auskünfte hierüber kann Ihnen der Soziale Dienst des Landkreises geben.

Kann mein Kind auch in eine Jugendwohngruppe oder in ein Betreutes Jugendwohnen ziehen, ohne vorher in einer stationären Wohngruppe gelebt zu haben?

Eine Jugendwohngruppe/das Betreute Jugendwohnen sind besondere Wohnformen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Ihr Kind zuvor stationär untergebracht war. Es muss jedoch spezielle Kompetenzen mitbringen.

Nach welchen Kriterien sind die Wohngruppen zusammengesetzt?

Soweit als möglich versuchen wir darauf zu achten, dass die Kinder und Jugendlichen gut zusammen passen, sowohl vom Alter, der Herkunft aber auch dem Geschlecht oder den individuellen Bedürfnissen.

Ist der Kontakt meines Kindes zu seinen Freunden, seinem Umfeld, seinem Verein auch während des Aufenthalts möglich?

Ihr Kind soll, sofern es für die Entwicklung hilfreich und wichtig ist, natürlich auch weiterhin den Verein besuchen oder sich mit seinen Freunden treffen können. Sollte eines von beidem jedoch einen negativen Einfluss auf die Entwicklung ihres Kindes haben, könnte es Sinn machen, dies vorübergehend auszusetzen.

Kann ich mein Kind jederzeit wieder nach Hause holen?

Je nachdem wie der Prozess verläuft ist ein Umzug nach Hause natürlich möglich. In diesen Fällen empfehlen wir jedoch nichts zu überstürzen, sondern sich zusammen mit den Betreuern und dem Sozialen Dienst einen genauen Plan zu machen, wie der Umzug stattfinden kann und was weiterhin benötig wird, dass eine erneute stationäre Unterbringung nicht mehr notwendig ist.

Nimmt die Stiftung Tragwerk als diakonische Einrichtung nur Kinder und Jugendliche auf, die evangelisch getauft sind?

Nein, bei uns werden Kinder und Jugendliche aller Glaubensrichtungen und unabhängig von der Herkunft aufgenommen und betreut.