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ieF-Beratung

Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII

Grundsätzliches zur Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF):

  • Die ieF-Beratung steht Ihnen in Fragen des Kinderschutzes immer dann zur Verfügung, wenn Sie den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung haben und eine neutrale Beratung in Anspruch nehmen möchten oder müssen.
  • Die ieF unterstützt Sie bei der Beurteilung von Anzeichen und Anhaltspunkten einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls und bei der Erarbeitung wirksamer Schritte zum Schutz des betroffenen Kindes.
  • Die Inhalte der ieF-Beratung sind vertraulich und werden von Ihnen anonymisiert vorgestellt.
  • Die insoweit erfahrene Fachkraft unterliegt einer besonderen Schweigepflicht.
  • Das Angebot ist kostenfrei.
  • Die insoweit erfahrene Fachkraft hat ausschließlich eine beratende Funktion.

Das bedeutet für Sie:

  • Die Fallverantwortung bleibt bei Ihnen.
  • Die insoweit erfahrene Fachkraft ist Fall-neutral.
  • Die ieF hat keine Entscheidungskompetenz.
  • Die insoweit erfahrene Fachkraft hat keine Dienst- oder Fachaufsicht.