Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII
Grundsätzliches zur Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (ieF):
Die ieF-Beratung steht Ihnen in Fragen des Kinderschutzes immer dann zur Verfügung, wenn Sie den Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung haben und eine neutrale Beratung in Anspruch nehmen möchten oder müssen.
Die ieF unterstützt Sie bei der Beurteilung von Anzeichen und Anhaltspunkten einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls und bei der Erarbeitung wirksamer Schritte zum Schutz des betroffenen Kindes.
Die Inhalte der ieF-Beratung sind vertraulich und werden von Ihnen anonymisiert vorgestellt.
Die insoweit erfahrene Fachkraft unterliegt einer besonderen Schweigepflicht.
Das Angebot ist kostenfrei.
Die insoweit erfahrene Fachkraft hat ausschließlich eine beratende Funktion.
Das bedeutet für Sie:
Die Fallverantwortung bleibt bei Ihnen.
Die insoweit erfahrene Fachkraft ist Fall-neutral.
Die ieF hat keine Entscheidungskompetenz.
Die insoweit erfahrene Fachkraft hat keine Dienst- oder Fachaufsicht.
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