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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann kann ich mich an die Erziehungshilfestelle wenden?

Wenn Ihr Kind zwischen 6 und 14 Jahren alt ist und 

  • Probleme im Kontakt mit anderen Kindern oder in der Schule hat
  • keine Freunde hat
  • es immer wieder Streit in der Familie gibt
  • sich nicht an Absprachen und Regeln hält
  • Ihnen am Verhalten etwas auffällt, was Sie nicht einordnen können

Was muss ich tun, damit mein Kind in die EHS kommen kann?

Sie müssem beim zuständigen sozialen Dienst einen Termin vereinbaren.

Was kostet die Hilfe?

Die Hilfe ist kostenfrei, ein Jugendhilfeantrag ist notwendig.

Ist die EHS eine Beratungsstelle?

Nein, die EHS ist eine erzieherische Hilfe, die sowohl die Arbeit mit dem Kind beinhaltet (Gruppenarbeit und Einzelförderung) als auch die Beratung der Eltern, bzw. der Bezugspersonen.

Werden in der EHS auch Hausaufgaben gemacht?

Ja, jedoch nur eine begrenzte Zeit am Nachmittag.

Ist es möglich, bei Schulgesprächen von Ihnen begleitet/unterstützt zu werden?

Ja, das ist möglich.

Wie oft findet die Gruppe statt?

Je nach Bedarf, bis zu drei Mal in der Woche.

Können die Elterngespräche auch Zuhause stattfinden?

Ja.

Gibt es Fahrdienste für die Kinder?

In der Regel kommen die Kinder alleine oder werden von ihren Eltern gebracht.

Welche Fachkräfte arbeiten in der EHS?

Sozialpädagogen/-innen, Erzieher/-innen, Heilpädagogen/-innen.

Findet die EHS auch in den Ferien statt?

Ja.

Wie lange dauert die Hilfemaßnahme?

In der Regel zwei Jahre

Kann mein Kind weiterhin einen Verein besuchen?

Ja, das ist wichtig.